Kann ich die Gebühr für die lebenslange Garantie zurückerstatten lassen?
Die Gebühr für die lebenslange Garantie ist nicht erstattungsfähig, außer wenn zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen, zum Beispiel ein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die Dienstleistung nicht genutzt wurde.
Wenn eine Anfrage eingereicht wurde und wir mit der Prüfung begonnen haben oder bereits eine Lösung bereitgestellt wurde, gilt die Dienstleistung für diese Anfrage als erbracht.